Welttag des geistigen Eigentums

Welttag des Geistigen Eigentums

Schwerpunkt Marken

Was versteht man unter geistigem Eigentum?

Geistiges Eigentum (EN: intellectual property, IP) bezieht sich auf Schöpfungen des Geistes.
Dies sind zum Beispiel Erfindungen, literarische oder künstlerische Werke sowie im Handel genutzte Symbole, Namen, Bilder, Muster und Modelle.


Anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums, möchten wir uns heute dem Thema Marken widmen.


Vielen Dank an dieser Stelle an Christian Solmecke und Kilian Kost von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE für die informativen Videos bei Youtube.

    Was ist eine Marke?

    Eine Marke ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Leistungen eines Unternehmens in Form von Formen, Zeichen, Worten oder einer gemischten Zusammensetzung aus Wort und Zeichen.


    Auch Klänge dienen als Marke so lange es den Zweck der Abgrenzung von ähnlichen Produkten/Leistungen erfüllt.

    Wieso sollte man mit der Unternehmensgründung auch eine Marke anmelden?

    Wieso aber sollte man nun bei der Unternehmensgründung auch eine Marke anmelden?
    Ganz einfach: Stellen wir uns vor Person X gründet ein Unternehmen und etabliert sich innerhalb von kurzer Zeit, bekommt viel Aufmerksamkeit und das Geschäft läuft gut.
    ​Nun meldet jemand in der gleichen Branche eine Marke mit dem gleichen Namen an, dann müsste Person X einen neuen Namen für die Firma wählen und der aufgebaute Wiedererkennungswert wäre mit all der geleisteten Arbeit hinüber. Denn es gilt - „Wer zuerst die Marke anmeldet, hat auch die Rechte an dieser!“. Solch eine Situation gilt es zu vermeiden, in dem wir nicht gleich am Anfang an der falschen Stelle sparen, sondern unsere Marke direkt Urheberrechtlich schützen lassen.

    Wie kann man eine Marke anmelden?

    Wollen wir nun eine Marke anmelden können wir dies vor Ort beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) machen.

    Die Grundgebühr für eine Anmeldung beläuft sich auf 300 € bzw. 290 € bei der Onlineanmeldung.

    Hierbei ist es egal, ob eine Wort- Bild-, oder gar 3D-Marke angemeldet wird. Enthalten sind bei dieser Gebühr auch bereits Markenschutz für drei Waren- und Dienstleistungsklassen. 

    Pro gewünschte Extraklasse veranschlagt das Patent- und Markenamt jeweils 100 €. (Insgesamt gibt es 45 Waren- und Dienstleistungsklassen).


    Im Anschluss prüft das DPMA nun, ob die Marke eintragungsfähig ist oder nicht.

    Das DPMA prüft allerdings nicht, ob ältere Rechte Dritter verletzt werden. Sprich, ob verwendete Bilder oder Grafiken unrechtmäßig für die Marke genutzt werden. Spricht nach der Prüfung nichts gegen eine Eintragung, erhält man eine Urkunde und einen Registerauszug. In der Urkunde befinden sich die Daten zur Marke, Marken Nummer, Inhaber und Adresse und eine Unterschrift der/des Präsidenten des DPMA.


    Wer seine Marke in ganz Europa schützen lassen möchte, muss zum Amt der Europäischen Union und dort eine Unionsmarke anmelden. Der Ablauf ist nahezu gleich, jedoch beträgt die Grundgebühr hier 850 € und enthält nur eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Für jede weitere Klasse veranschlagt das EUIPO jeweils 150 €.

    Was kann man bei einer Markenrechtsverletzung tun?

    Das DPMA prüft im Rahmen einer Markenanmeldung nicht, ob ältere Rechte Dritter verletzt werden.
    Sprich, ob verwendete Bilder oder Grafiken unrechtmäßig für die Marke genutzt werden.


    ​Auch nach der erfolgreichen Markenanmeldung überprüft das DPMA nicht automatisch, ob gleiche oder ähnliche Markenanmeldungen vorliegen.

    Ich hoffe, wir konnten euch das Thema „Marke“ und seine Wichtigkeit etwas näherbringen.
    Sollten noch weitere Fragen bestehen sind wir gerne jederzeit persönlich für euch da, alternativ könnt ihr euch auch direkt an das Team von Rechtsanwalt Christian Solmecke wenden.


    Weitere Videos findet ihr hier bei Youtube